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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Yassin El Fennir · Einzelunternehmen · Uster, Kanton Zürich, Schweiz

Yassin El Fennir, Einzelunternehmen, Uster-West 10, 8610 Uster, Schweiz

E-Mail: fennir@fennir.ch · fennir.ch

Noch nicht MWST-pflichtig (Umsatzgrenze CHF 100'000 nicht erreicht).

Fassung 1.0 · Stand 04.08.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge, Offerten, Lieferungen und Leistungen zwischen Yassin El Fennir (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

1.2 Sie gelten insbesondere für: Webentwicklung und Softwareentwicklung, AI Automation und AI Agents, Prozessautomatisierung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), AI-Sichtbarkeit, Google Ads Management, IT-Dienstleistungen, Wartung und Support sowie Beratung.

1.3 Diese AGB richten sich an Unternehmen, Selbständigerwerbende und Organisationen (B2B). Ist der Auftraggeber Konsument im Sinne des schweizerischen oder europäischen Konsumentenschutzrechts, gehen zwingende Bestimmungen dieser Rechtsordnungen den vorliegenden AGB vor.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.5 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (1) individuell unterzeichneter Einzelvertrag, (2) schriftliche Offerte bzw. Auftragsbestätigung, (3) diese AGB.

1.6 Der Auftragnehmer kann diese AGB anpassen. Änderungen werden dem Auftraggeber bei laufenden Dauerschuldverhältnissen mindestens 30 Tage im Voraus in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innert dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen; bei Widerspruch kann jede Partei das Dauerschuldverhältnis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Angaben auf der Website, in Preislisten, Broschüren und Präsentationen sind unverbindlich und stellen keine Offerte dar.

2.2 Der Auftragnehmer erstellt auf Anfrage eine schriftliche Offerte mit Leistungsbeschrieb, Preis und Termin. Die Offerte ist, sofern nichts anderes vermerkt ist, 14 Tage gültig.

2.3 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme der Offerte durch den Auftraggeber (Unterschrift, E-Mail-Bestätigung oder elektronische Zustimmung) oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Textform (E-Mail) genügt und gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB.

2.4 Die Zahlung der Anzahlung gilt ebenfalls als Annahme der Offerte und dieser AGB.

2.5 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (Ziff. 8).

3. Rechtsnatur der Leistungen

3.1 Werkvertrag. Leistungen mit klar definiertem, abgeschlossenem Leistungsumfang und geschuldetem Erfolg – insbesondere die Erstellung einer Website, einer Landingpage, einer Softwareanwendung, eines Automatisierungs-Workflows oder eines AI Agents zum Fixpreis – gelten als Werkvertrag nach Art. 363 ff. OR. Der Auftragnehmer schuldet die Ablieferung des vereinbarten Werks.

3.2 Auftrag. Laufende und tätigkeitsbezogene Leistungen – insbesondere SEO, AI-Sichtbarkeit, Google Ads Management, Beratung, Wartung, Support, Monitoring und Retainer-Leistungen – gelten als Auftrag nach Art. 394 ff. OR. Der Auftragnehmer schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden nach den Regeln der Kunst, nicht einen bestimmten Erfolg.

3.3 Enthält ein Vertrag beide Elemente, werden sie je nach Leistungsteil separat qualifiziert (gemischter Vertrag).

3.4 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen in eigenem Namen. Er ist berechtigt, Subunternehmer, Freelancer und technische Hilfsmittel einschliesslich KI-Systemen beizuziehen. Für sorgfältig ausgewählte Hilfspersonen haftet der Auftragnehmer nach Art. 101 OR im Rahmen von Ziff. 14.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu tun, was zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich ist. Er stellt insbesondere rechtzeitig und vollständig bereit:

4.2 Feedback-Fristen. Der Auftraggeber gibt Rückmeldungen, Freigaben und Korrekturwünsche innert 5 Arbeitstagen nach Zustellung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rückmeldungen erfolgen gesammelt und in Textform.

4.3 Verzug des Auftraggebers. Verzögert sich die Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Termine mindestens um die Dauer der Verzögerung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand nach Ziff. 6.5 in Rechnung zu stellen. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als 60 Tage, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und das Projekt als abgeschlossen zu behandeln; eine Wiederaufnahme erfolgt gegen erneute Terminplanung und Wiederaufnahmepauschale.

4.4 Rechte an gelieferten Inhalten. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle Rechte an den gelieferten Inhalten verfügt (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) und dass diese nicht gegen Rechtsvorschriften verstossen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, vollumfänglich frei, einschliesslich angemessener Verteidigungskosten.

4.5 Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit seiner Website und seiner Werbung verantwortlich (u. a. Impressum, Preisangaben, Werberecht, UWG, Heilmittel- und Berufsrecht).

5. Leistungserbringung, Termine und Änderungen

5.1 Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform vereinbart wurden. Alle übrigen Zeitangaben sind Richtwerte.

5.2 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen fachgerecht, nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Einhaltung der branchenüblichen Sorgfalt.

5.3 Änderungswünsche (Change Requests). Wünscht der Auftraggeber Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, unterbreitet der Auftragnehmer eine Einschätzung zu Aufwand, Kosten und Auswirkung auf den Terminplan. Die Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe des Auftraggebers.

5.4 Zusatzarbeiten. Leistungen, die nicht im Leistungsbeschrieb enthalten sind, gelten als Zusatzarbeiten und werden nach Aufwand zum Stundensatz gemäss Ziff. 6.5 verrechnet, sofern kein Fixpreis vereinbart wurde. Bei Werkverträgen bleibt Art. 373 Abs. 2 OR (ausserordentliche Umstände) vorbehalten.

5.5 Der Auftragnehmer kann Zwischenstände zur Freigabe vorlegen. Freigegebene Zwischenstände gelten als akzeptierte Grundlage der Weiterarbeit; spätere Änderungen daran sind Zusatzarbeiten.

6. Preise, Mehrwertsteuer und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart ist, und zzgl. allfälliger Mehrwertsteuer.

6.2 MWST-Hinweis. Der Auftragnehmer ist derzeit nicht im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Es wird daher keine MWST ausgewiesen und keine Vorsteuer übertragen. Wird der Auftragnehmer während der Vertragsdauer mehrwertsteuerpflichtig, wird die MWST ab dem Zeitpunkt der Steuerpflicht zusätzlich zu den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt.

6.3 Fixpreisprojekte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % bei Ablieferung bzw. vor Aufschaltung (Go-Live). Der Arbeitsbeginn erfolgt nach Eingang der Anzahlung.

6.4 Retainer und wiederkehrende Leistungen. Monatliche Pauschalen werden im Voraus, jeweils per 1. des Monats, in Rechnung gestellt. Nicht genutzte Leistungskontingente verfallen am Ende des Abrechnungsmonats und werden nicht übertragen oder rückvergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.5 Stundensatz. Für Arbeiten nach Aufwand gilt ein Stundensatz von CHF [z. B. 150.–] zzgl. allfälliger MWST. Abgerechnet wird in Einheiten von 15 Minuten. Arbeiten ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen können mit einem Zuschlag von 50 % verrechnet werden, sofern der Auftraggeber sie ausdrücklich verlangt.

6.6 Zahlungsfrist. Rechnungen sind ohne Abzug innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

6.7 Verzug. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). Ab Verzugseintritt schuldet er einen Verzugszins von 5 % p. a. gemäss Art. 104 Abs. 1 OR. Für die zweite und jede weitere Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 30.– erhoben. Weitergehender Schadenersatz sowie Inkasso- und Betreibungskosten bleiben vorbehalten.

6.8 Leistungsverweigerung. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, nach schriftlicher Ankündigung und einer Nachfrist von 10 Tagen sämtliche Leistungen einzustellen, laufende Arbeiten zu unterbrechen, die Aufschaltung zurückzuhalten und Zugänge zu sperren, bis alle offenen Beträge beglichen sind. Der Auftraggeber trägt die daraus entstehenden Verzögerungen und Kosten.

6.9 Verrechnung. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.

6.10 Spesen. Reisezeit und Reisespesen ausserhalb des Kantons Zürich werden nach vorgängiger Absprache verrechnet.

7. Werbebudgets, Drittkosten und Lizenzen Dritter

7.1 Google-Ads-Budget. Das Werbebudget (Ad Spend) ist nicht im Managementhonorar enthalten. Es wird entweder direkt vom Auftraggeber über dessen eigene Zahlungsmittel im Google-Ads-Konto beglichen oder – bei Abrechnung über den Auftragnehmer – im Voraus durch den Auftraggeber bereitgestellt und ohne Aufschlag als Durchlaufposten ("Pass-through") weiterverrechnet. Der Auftragnehmer legt auf Verlangen die entsprechenden Belege vor.

7.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Werbebudgets vorzufinanzieren. Ohne rechtzeitige Bereitstellung des Budgets werden Kampagnen pausiert; daraus entstehende Reichweiten- und Umsatzeinbussen gehen zulasten des Auftraggebers.

7.3 Google, Meta und andere Plattformen sind eigenständige Dritte. Deren Richtlinien, Preise, Freigabeentscheide, Kontosperrungen und Ablehnungen von Anzeigen liegen ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheide dieser Plattformen.

7.4 Drittkosten. Kosten für Domains, Hosting, SSL-Zertifikate, CMS- und Plugin-Lizenzen, Schriftlizenzen, Stockfotos, Icons, Videomaterial, API-Kontingente (z. B. OpenAI, Anthropic, Google Maps), E-Mail-Dienste, Automatisierungsplattformen und ähnliche wiederkehrende Dienste trägt der Auftraggeber. Sie sind nicht im Projektpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

7.5 Der Auftragnehmer kann solche Dienste auf Wunsch im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beschaffen. Verträge mit diesen Anbietern kommen zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande; deren Bedingungen gelten zusätzlich.

7.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für den weiteren Betrieb erforderliche Lizenzen und Abonnemente aufrechtzuerhalten. Für Schäden aus abgelaufenen Lizenzen, nicht bezahltem Hosting oder abgelaufenen Domains haftet der Auftragnehmer nicht.

8. Keine Erfolgsgarantie bei SEO, AI-Sichtbarkeit und Werbung

8.1 SEO, AI-Sichtbarkeit und Werbekampagnen sind Aufträge nach Art. 394 ff. OR. Der Auftragnehmer schuldet ein sorgfältiges, methodisch fundiertes Vorgehen nach dem aktuellen Stand der Technik, nicht einen bestimmten Erfolg.

8.2 Der Auftragnehmer garantiert insbesondere nicht:

8.3 Rankings, Sichtbarkeit und Werbeleistung hängen von Faktoren ab, die ausserhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen: Algorithmusänderungen und Richtlinien der Suchmaschinen und KI-Anbieter, Verhalten des Wettbewerbs, Marktentwicklung, Saisonalität, Reputation, Bewertungen, Angebot und Preisgestaltung des Auftraggebers sowie dessen eigene Änderungen an Website und Inhalten.

8.4 Ergebnisse aus der Vergangenheit, Referenzprojekte, Fallstudien und Prognosen sind unverbindliche Erfahrungswerte und stellen keine Zusicherung dar.

8.5 SEO-Massnahmen wirken typischerweise mittelfristig. Erste messbare Effekte sind erfahrungsgemäss nach 3 bis 6 Monaten zu erwarten; auch dies ist keine Zusicherung.

8.6 Der Auftragnehmer wendet ausschliesslich Methoden an, die den Richtlinien der jeweiligen Plattformen entsprechen. Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen an Website, Inhalten, Struktur oder Konten vor, entfällt jede Verantwortung des Auftragnehmers für die dadurch bewirkten Auswirkungen.

9. Abnahme von Werkleistungen

9.1 Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Werk dem Auftraggeber zur Prüfung bereit (Ablieferung nach Art. 367 OR).

9.2 Der Auftraggeber prüft das Werk innert 10 Kalendertagen ab Bereitstellung und erklärt die Abnahme in Textform oder rügt Mängel konkret und nachvollziehbar.

9.3 Genehmigungsfiktion. Erfolgt innert dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen. Als Abnahme gilt ebenfalls, wenn der Auftraggeber das Werk produktiv nutzt, die Website öffentlich aufschaltet oder die Schlussrechnung vorbehaltlos bezahlt.

9.4 Unwesentliche Mängel, die den vertragsgemässen Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

9.5 Bei Teilabnahmen gelten die Bestimmungen sinngemäss für den jeweiligen Teil.

10. Gewährleistung und Mängelrüge

10.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweist.

10.2 Rügefrist. Offene Mängel sind innert 10 Kalendertagen ab Abnahme, verdeckte Mängel innert 10 Kalendertagen ab Entdeckung schriftlich und konkret zu rügen (Art. 367 f. OR). Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt das Werk als genehmigt (Art. 370 Abs. 2 und 3 OR).

10.3 Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme, sofern nichts anderes vereinbart ist. Abweichungen von Art. 371 OR sind hiermit ausdrücklich vereinbart.

10.4 Nachbesserung. Bei berechtigter Mängelrüge behebt der Auftragnehmer den Mangel innert angemessener Frist unentgeltlich (Nachbesserung). Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, stehen dem Auftraggeber die weiteren Rechte nach Art. 368 OR (Minderung, Wandelung) zu. Das Recht auf Wandelung ist ausgeschlossen, soweit die Rückabwicklung für den Auftragnehmer unverhältnismässig wäre.

10.5 Ausschluss. Keine Gewährleistung besteht für:

10.6 Software, KI-Systeme und Automatisierungen sind komplexe Erzeugnisse. Der Auftragnehmer gewährleistet nicht, dass sie unterbruchsfrei oder fehlerfrei laufen. Ausgaben von KI-Systemen können unrichtig sein; der Auftraggeber ist für die Kontrolle produktiver Ausgaben in seinem Verantwortungsbereich zuständig.

10.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien (Backups) seiner Daten zu erstellen oder eine entsprechende Backup-Leistung zu beauftragen.

11. Urheberrechte und Nutzungsrechte

11.1 Alle vom Auftragnehmer geschaffenen Werke – Designs, Layouts, Quellcode, Konfigurationen, Texte, Konzepte, Workflows und Prompts – sind urheberrechtlich geschützt (URG, SR 231.1). Das Urheberpersönlichkeitsrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

11.2 Rechteübergang. Mit vollständiger Bezahlung sämtlicher aus dem Vertrag geschuldeter Beträge überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschliessliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer; der Auftraggeber erhält bis dahin lediglich ein widerrufliches Nutzungsrecht.

11.3 Vorbestehende Elemente und Know-how. Vom Rechteübergang ausgenommen sind allgemeine Methoden, Ideen, Konzepte, Algorithmen, Frameworks, Bibliotheken, Templates, wiederverwendbare Komponenten, Codebausteine, Prompt-Strukturen und das Know-how des Auftragnehmers. Daran behält der Auftragnehmer sämtliche Rechte und darf sie in anderen Projekten uneingeschränkt weiterverwenden. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht ausschliessliches, unbefristetes Nutzungsrecht im Rahmen des gelieferten Werks.

11.4 Lizenzen Dritter. Bestandteile Dritter (Open-Source-Bibliotheken, Schriften, Icons, Stockbilder, Plugins, Themes) unterliegen den Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber. Der Auftragnehmer überträgt daran keine weitergehenden Rechte, als er selbst besitzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen einzuhalten und allfällige Lizenzgebühren zu tragen (Ziff. 7.4).

11.5 Quellcode. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber das lauffähige Werk sowie den projektspezifischen Quellcode. Interne Werkzeuge, Build-Skripte und Entwicklungsumgebungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsgegenstand.

11.6 Referenznennung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Firma und Logo sowie mit Abbildungen und einer kurzen Beschreibung des Projekts als Referenz zu nennen – auf seinen Websites, in Portfolios, Offerten, Präsentationen und auf sozialen Medien. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen (Opt-out); der Auftragnehmer entfernt die Referenz danach innert 30 Tagen. Vertrauliche Inhalte werden nie veröffentlicht.

11.7 Urhebervermerk. Der Auftragnehmer darf im Footer der erstellten Website einen dezenten Vermerk ("Website by elfennir.com" oder gleichwertig) anbringen. Der Auftraggeber kann dessen Entfernung verlangen; die Parteien können hierfür eine Ablösepauschale vereinbaren.

12. Vertraulichkeit

12.1 Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der Gegenpartei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zahlen, Strategien, Kundendaten, Zugangsdaten und technische Unterlagen – vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung.

12.2 Die Pflicht gilt während der Vertragsdauer und 5 Jahre darüber hinaus. Sie entfällt für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

12.3 Der Auftragnehmer verpflichtet beigezogene Hilfspersonen in gleichem Umfang.

13. Datenschutz

13.1 Beide Parteien halten die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein, namentlich das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit 01.09.2023) und, soweit anwendbar, die DSGVO.

13.2 Soweit der Auftragnehmer Personendaten im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet (z. B. Formulardaten, CRM-Daten, Analysedaten, Daten in Automatisierungen und KI-Systemen), handelt er als Auftragsbearbeiter nach Art. 9 revDSG bzw. Art. 28 DSGVO. Verantwortliche Stelle bleibt der Auftraggeber. Auf Verlangen schliessen die Parteien eine separate Auftragsbearbeitungsvereinbarung ab.

13.3 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass zur Leistungserbringung Dienstleister mit Sitz oder Infrastruktur im Ausland – insbesondere in der EU und in den USA – eingesetzt werden (u. a. Vercel, Google, Supabase, Anthropic, OpenAI). Die Bekanntgabe ins Ausland erfolgt gestützt auf Angemessenheitsbeschlüsse, das Swiss–U.S. bzw. EU-U.S. Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln (Art. 16 f. revDSG, Art. 44 ff. DSGVO). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

13.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und für die datenschutzkonforme Ausgestaltung seiner eigenen Website (Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Einwilligungen). Der Auftragnehmer erstellt entsprechende Texte und technische Umsetzungen nur, wenn dies ausdrücklich beauftragt ist.

13.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Zugangsdaten sicher zu übermitteln und nach Vertragsende zu ändern.

14. Haftung

14.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

14.2 Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Vorbehalten bleibt Art. 100 Abs. 1 OR, wonach eine zum Voraus getroffene Vereinbarung über den Ausschluss der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nichtig ist; ebenso vorbehalten bleiben Haftung für Personenschäden und zwingende Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes.

14.3 Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter sowie Betriebsunterbruch.

14.4 Haftungsbegrenzung. Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall beschränkt auf den Betrag, den der Auftraggeber im Rahmen des betroffenen Vertrags in den letzten 12 Monaten vor Schadeneintritt effektiv bezahlt hat, bei Fixpreisprojekten höchstens auf den Wert des betroffenen Auftrags.

14.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für:

14.6 Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate nach Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch 2 Jahre nach dem schädigenden Ereignis.

15. Dauer und Beendigung

15.1 Projektverträge (Werkvertrag). Der Vertrag endet mit Ablieferung und Abnahme des Werks sowie vollständiger Bezahlung.

15.2 Rücktritt des Auftraggebers vom Werkvertrag. Tritt der Auftraggeber vor Vollendung des Werks zurück, schuldet er dem Auftragnehmer nach Art. 377 OR die vollständige Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Mindestens geschuldet bleibt die geleistete Anzahlung sowie die Vergütung der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen.

15.3 Dauerschuldverhältnisse (Retainer, Wartung, SEO, Ads). Diese Verträge laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich danach automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.

15.4 Art. 404 OR. Die Parteien nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass ein Auftrag nach Art. 404 Abs. 1 OR jederzeit von beiden Seiten widerrufen bzw. gekündigt werden kann; dieses Recht ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zwingend und wird durch die vereinbarten Fristen nicht ausgeschlossen. Für diesen Fall vereinbaren die Parteien folgende Abrechnung:

15.5 Ausserordentliche Kündigung. Jede Partei kann den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug (über 30 Tage nach Mahnung), schwerer Vertragsverletzung, Eröffnung des Konkurses oder rechtswidriger Nutzung der Leistungen.

15.6 Folgen der Beendigung. Bei Beendigung gibt der Auftragnehmer sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Zugangsdaten zurück oder löscht sie, überträgt die Verwaltung der betroffenen Konten auf den Auftraggeber und stellt die im Rahmen des Auftrags erstellten und bezahlten Arbeitsergebnisse in üblichem Format zur Verfügung. Voraussetzung ist die vollständige Bezahlung aller offenen Rechnungen. Für einen darüber hinausgehenden Übergabeaufwand (Dokumentation, Einführung, Migration) gilt der Stundensatz nach Ziff. 6.5.

15.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, projektbezogene Daten nach 24 Monaten seit Vertragsende zu löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.

16. Höhere Gewalt

16.1 Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, die auf Umstände ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen ist: Naturereignisse, Epidemien und behördliche Massnahmen, Krieg, Terror, Streik, längerfristige Ausfälle von Strom, Internet oder Rechenzentren, grossflächige Cyberangriffe, Ausfall wesentlicher Dienste Dritter sowie Änderungen der Rechtslage.

16.2 Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

16.3 Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag ohne Entschädigungsfolge kündigen; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

17. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und 12 Monate danach keine Mitarbeitenden oder Subunternehmer des Auftragnehmers, die im Rahmen des Vertrags tätig waren, aktiv abzuwerben. Bei Verletzung wird eine Konventionalstrafe von CHF [z. B. 5'000.–] je Fall fällig; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

18. Übertragung des Vertrags

Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen. Der Auftragnehmer darf den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung – insbesondere bei Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH oder AG – auf die Nachfolgegesellschaft übertragen; der Auftraggeber stimmt dem bereits jetzt zu.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die betroffene Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG.

20.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Uster, Kanton Zürich, Schweiz. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz zu belangen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

20.3 Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst in einem persönlichen Gespräch beizulegen.

*Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur der Information.*